Directive EU 2024 1640 EN

Welche Maßnahmen zur Anti-Geldwäsche AML gibt es?

Interwetten 12 bietet Schweizer Spielern eine umfassende Auswahl an Zahlungsmethoden, die speziell auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Interwetten 13 implementiert modernste Sicherheitstechnologien zum Schutz aller Kundendaten und Transaktionen. Die Sicherheit und Rechtskonformität stehen bei Interwetten 14 im Mittelpunkt aller Geschäftstätigkeiten.

Auswirkungen der AMLA auf den Finanzsektor

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Für weitere Informationen über die Rechte der Spieler an ihren Daten und wie Interwetten personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Spieler auf dieDatenschutzerklärung von Interwetten verwiesen. Die Verarbeitung der Daten der Spieler auf entspricht allen anwendbaren Datenschutzbestimmungen, einschließlich der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Jeder Spieler verpflichtet sich, dass jeglicher von ihm verfasster Inhalt gesetzeskonform ist. Interwetten behält sich das Recht vor, Inhalte zu löschen, die gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

FIU.net sorgt für eine sichere Kommunikation und einen entsprechenden Informationsaustausch, und muss in der Lage sein, einen schriftlichen Nachweis aller Verarbeitungstätigkeiten zu erzeugen. FIU.net kann auch für die Kommunikation mit den entsprechenden Stellen in Drittländern sowie mit anderen Behörden und mit den Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union genutzt werden. Die zentralen Meldestellen erstatten der AMLA jährlich Bericht über die den Verpflichteten erteilten Rückmeldungen gemäß diesem Artikel und stellen Statistiken über die Anzahl der Meldungen verdächtiger Transaktionen zur Verfügung, die von den verschiedenen Kategorien von Verpflichteten übermittelt wurden. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen befugt sind, die Aussetzung oder die Verweigerung der Zustimmung jederzeit aufzuheben, falls die zentrale Meldestelle zu dem Schluss kommt, dass die Aussetzung oder Verweigerung der Zustimmung nicht mehr notwendig ist, um die in Unterabsatz 3 genannten Ziele zu erreichen. (3)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentrale Meldestelle nach Möglichkeit direkten Zugang zu den in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c genannten Informationen erhält. In Fällen, in denen die zentrale Meldestelle indirekten Zugang zu Informationen erhält, stellt die Stelle oder Behörde, der die angeforderte Information vorliegt, diese zeitnah zur Verfügung.

Die Gesetze geben den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) auch mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen. Eine zentrale Rolle in der Umsetzung spielt die neue europäische Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority), die ihren Sitz in Frankfurt haben wird. Sie wird ab Mitte 2025 als zentrale Aufsichtsinstanz fungieren, die nationale Behörden koordiniert und direkten Zugang zu Finanz- und Strafverfolgungsinformationen hat. Ein weiterer Schwerpunkt des EU-Geldwäschepakets liegt auf der verschärften Überwachung von besonders vermögenden Personen. Diese Gruppe unterliegt nun strengeren Prüfungsanforderungen, um potenzielle Geldwäscherisiken frühzeitig zu erkennen.

Interwetten Gaming Ltd., in der Folge bezeichnet als „Interwetten”, bietet auf  virtuelle Automatenspiele zur Verwendung mit Echtgeld für Spieler mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland an. Spieler und Spielerinnen (nachfolgend „Spieler”), die Interwetten-Produkte nutzen möchten, schließen einen Vertrag mit Interwetten GamingLtd. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Spieler ein Spielkonto eröffnen und die Gültigkeit und Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, der entsprechenden Regeln (Virtuelle Automatenspiele), der Datenschutzerklärung und der anwendbaren Bedingungen für Werbeaktionen, Sonderangebote und Boni in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung akzeptieren („Bedingungen“). Wenn ein Spieler an einem Spiel teilnimmt, akzeptiert er die Gültigkeit und Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen, einschließlich der entsprechenden Regeln für die verschiedenen Produkte, unserer Datenschutzerklärung und der anwendbaren Bonusbedingungen. Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften können für Finanzinstitute und die jeweils verantwortlichen Personen empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben den diversen EU-Geldwäscherichtlinien wurden weitere umfangreiche Vorschriften seitens des europäischen sowie deutschen Gesetzgebers erlassen, die besonders im Zusammenhang mit der Geldwäschebekämpfung von Bedeutung sind.

(1)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für die Register nach Artikel 10 zuständige Stellen Maßnahmen ergreifen, um das Vorliegen des berechtigten Interesses gemäß Artikel 12 anhand von Unterlagen, Informationen und Daten, die sie von der natürlichen oder juristischen Person, die Zugang zum Zentralregister beantragt (im Folgenden „Antragsteller“), erhalten haben, und erforderlichenfalls der Informationen, die ihnen gemäß Artikel 12 Absatz 3 zur Verfügung stehen, zu überprüfen. (17)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für die Zentralregister zuständigen Stellen im Falle, dass sie im Zuge der gemäß diesem Artikel durchgeführten Kontrollen oder auf andere Weise Tatsachen feststellen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen könnten, die zentrale Meldestelle unverzüglich davon in Kenntnis setzen. (6)   Bei der Durchführung der in Absatz 1 genannten Bewertung koordiniert die Kommission die Arbeiten auf Unionsebene, berücksichtigt die in Absatz 4 genannten Stellungnahmen und bezieht Experten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden und der zentralen Meldestellen, die AMLA und andere Gremien auf Unionsebene, sowie andere einschlägige Interessenträger, soweit angebracht, mit ein. Unterabsatz 1 gilt nicht, wenn andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichteten Zulassungs- oder Registrierungsanforderungen gemäß anderen Rechtsakten der Union oder nationalen Vorschriften unterliegen, mit denen der Zugang zu einem Beruf reguliert wird oder nach denen dieser Zulassungs- oder Registrierungsanforderungen unterliegt, die den Aufsehern ermöglichen, sie zu identifizieren. Da ein harmonisierter Ansatz für den Zugang zu Zentralregistern auf der Grundlage des Nachweises eines berechtigten Interesses dringend umgesetzt werden muss, sollten die einschlägigen Bestimmungen von den Mitgliedstaaten bis zum 10.

Datenschutz und Verschlüsselung

  • Diese Richtlinien sind ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der EU, ein sicheres und transparentes Finanzsystem zu gewährleisten – sie reagieren dabei vor allem auf die wachsende Komplexität des Finanzsystems und auf stetig neue Bedrohungen und Technologien.
  • Bei der Erstellung eines Berichts zur Beurteilung der Umsetzung dieser Richtlinie sollte die Kommission die Achtung der in der Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze angemessen berücksichtigen.
  • Soweit Sie jedoch Angaben zur Ihrer Identität machen, werden diese selbstverständlich vertraulich behandelt.
  • Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass zentrale Meldestellen befugt sind, auf Ersuchen einer zentralen Meldestelle eines anderen Mitgliedstaats eine Kontonutzung oder eine Geschäftsbeziehung nach diesem Absatz auszusetzen.

Eine zeitnahe Befolgung der auf sie angewandten verwaltungsrechtlichen Maßnahmen durch Verpflichtete ist von wesentlicher Bedeutung, um im gesamten Binnenmarkt einen angemessenen und kohärenten Grad an Schutz vor Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen. Versäumen es Verpflichtete, verwaltungsrechtliche Maßnahmen innerhalb der gesetzten Frist zu befolgen, so müssen Aufseher in der Lage sein, verstärkten Druck auf den Verpflichteten auszuüben, um die Rechtsbefolgung unverzüglich wiederherzustellen. Zu diesem Zweck sollte es Aufsehern möglich sein, ab der für die Wiederherstellung der Rechtsbefolgung gesetzten Frist Zwangsgelder zu verhängen, auch rückwirkend, wenn die Entscheidung über die Verhängung des Zwangsgelds zu einem späteren Zeitpunkt getroffen wird. Bei der Berechnung der Höhe von Zwangsgeldern sollten Aufseher den Gesamtumsatz des Verpflichteten und die Art und Schwere des Verstoßes oder der Schwachstelle, auf die die Aufsichtsmaßnahme abzielt, berücksichtigen, um ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit sicherzustellen.

Die Aufseher des Nichtfinanzsektors können die entsprechenden Drittlandsbehörden auffordern, ein solches Kollegium einzurichten. Die am Kollegium beteiligten Aufseher des Nichtfinanzsektors legen in einer schriftlichen Vereinbarung die Bedingungen und Verfahren für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch fest. (6)   In anderen als den in Artikel 38 genannten Fällen, in denen Kredit- oder Finanzinstitute Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs ausüben, kann der Finanzaufseher des Herkunftsmitgliedstaats den Finanzaufseher dieser Mitgliedstaaten einladen, als Beobachter an dem Kollegium teilzunehmen. (1)   Bei Kredit- und Finanzinstituten, die Teil einer Gruppe sind, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Finanzaufseher des Herkunftsmitgliedstaats und des Aufnahmemitgliedstaats für die Zwecke von Artikel 37 Absatz 1 unabhängig von ihrer Art oder ihrem Status so umfassend wie möglich zusammenarbeiten.

Ein Mitgliedstaat kann dem die Risikobewertung durchführenden Mitgliedstaat gegebenenfalls einschlägige zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen. Alle Dokumente, die gemäß dem vorliegenden Absatz verbreitet oder veröffentlicht werden, umfassen keine Informationen, die interwetten casino die Ermittlung natürlicher Personen ermöglichen oder eine juristische Person nennen. (7)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Entscheidungen, die von Aufsehern gemäß diesem Artikel getroffen werden, Gegenstand wirksamer Abhilfeverfahren, einschließlich eines gerichtlichen Rechtsbehelfs, sind. (3)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Aufseher auf risikoorientierter Basis überprüfen, ob die Anforderungen der Absätze 1 und 2 weiterhin erfüllt sind. (6)   Bekundet die Kommission ihre Absicht, gemäß Absatz 4 Unterabsatz 2 Maßnahmen auf Unionsebene vorzuschlagen, so sieht der betreffende Mitgliedstaat vom Erlass der in Absatz 2 Buchstabe d genannten nationalen Maßnahmen ab, es sei denn, mit diesen nationalen Maßnahmen wird darauf abgezielt, eine ernsthafte und gegenwärtige Bedrohung durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Die Mitgliedstaaten aktualisieren diese Angaben, wenn es bei den auf nationaler Ebene festgestellten Ausnahmefällen zu Änderungen kommt. (1)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zentralen Meldestellen in der Lage sind, gemeinsame Analysen verdächtiger Transaktionen und Tätigkeiten durchzuführen. In den Ersuchen sind die relevanten Fakten, Hintergrundinformationen, Gründe für das Ersuchen, Verbindungen zu dem Land der ersuchten zentralen Meldestelle und die beabsichtigte Verwendung der ersuchten Informationen anzugeben.

Besteht ein berechtigtes Interesse, so sollte die Öffentlichkeit auf Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen zugreifen können. Ein berechtigtes Interesse sollte für bestimmte Kategorien der Öffentlichkeit unterstellt werden. Der Zugang auf der Grundlage eines berechtigten Interesses sollte nicht von der Rechtsstellung oder der Rechtsform der Person abhängen, die den Zugang beantragt.

Die zentralen Meldestellen sollten in der Lage sein, gemeinsame Analysen verdächtiger Transaktionen und Tätigkeiten durchzuführen und mit Unterstützung der AMLA für spezifische Zwecke und für einen begrenzten Zeitraum Teams für gemeinsame Analysen einzurichten und daran teilzunehmen. Die AMLA sollte das FIU.net-System verwenden, so dass sie Informationen versenden, empfangen und abgleichen und zentrale Meldestellen im Rahmen der gemeinsamen Analyse grenzüberschreitender Fälle operativ unterstützen kann. Um eine rasche, wirksame und kohärente Zusammenarbeit zu gewährleisten, müssen Fristen für den Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen gesetzt werden. Mit diesen Fristen soll sichergestellt werden, dass der Informationsaustausch innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt oder Verfahrenszwängen Rechnung getragen wird. In außergewöhnlichen, begründeten und dringenden Fällen, in denen die ersuchte zentrale Meldestelle auf die Datenbanken, in denen die angeforderten Informationen gespeichert sind, direkt zugreifen kann, sollten kürzere Fristen vorgesehen werden. Ist die ersuchte zentrale Meldestelle nicht in der Lage, die Informationen innerhalb der gesetzten Fristen zu übermitteln, so sollte sie die ersuchende zentrale Meldestelle darüber informieren.

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